Deutschland ist ein hoch regulierter Wirtschaftsstandort. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Zu unseren Mandanten zählen zahlreiche Kommunen, andere Gebietskörperschaften sowie deren Unternehmen und Betriebe, die wir umfassend betreuen. Für Bundes- und Landesministerien sind wir als Gutachter tätig. Von unserer Arbeit für die öffentliche Hand profitieren auch unsere privaten Auftraggeber: Behörden sind für uns nicht Gegner im Papierkrieg, sondern Partner bei der Problemlösung.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf nahezu allen Gebieten des Verwaltungsrechts. Dazu gehören insbesondere das Bau-, Planungs- und Raumordnungsrecht, das Abgabenrecht und Kommunalrecht, das Umweltrecht, Verfassungsrecht sowie das Vergaberecht und Subventionsrecht, das Datenschutzrecht sowie das Beamtenrecht.
Kommunalrecht
Einer unserer Schwerpunkte ist die Kommunalberatung. Von der Beratung in allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Fragen über die Satzungsberatung bis hin zur Abfassung komplexer öffentlich-rechtlicher Vertragswerke sind wir für zahlreiche Kommunen, Gemeindeverbände oder deren Unternehmen tätig. Die Erfahrungen, die unsere Anwälte in allen Bereichen des Kommunalrechts einschließlich des Haushaltsrechts gewonnen haben, kommen auch unseren gewerblichen Mandanten zu Gute. Dass wir für beide Seiten tätig sind, hilft uns, Interessengeflechte zu verstehen und den richtigen Ton zu treffen. Nicht zuletzt sind profunde Kenntnisse dieser Rechtsgebiete aber auch erforderlich, um sachgerechte städtebauliche Verträge - z. B. einen Erschließungsvertrag - zu formulieren oder ein Bebauungsplanverfahren sicher zu begleiten. In gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen wir unseren Mandanten als Prozessvertreter gern und mit langjähriger prozessualer Erfahrung zur Seite.
Abgabenrecht
Das Abgabenrecht bildet eine unserer Kernkompetenzen. Dr. Becker und sein Team berät Städte und Gemeinden bei der Erhebung von Erschließungs- oder Straßenbaubeiträgen für Straßenbaumaßnahmen. In gleicher Weise sind wir für Aufgabenträger im Trink- und Abwasserbereich tätig. Wir verfügen über langjährige Expertise im Bereich der Satzungsberatung und begleiten Kommunen schon im Vorfeld der Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen. Daneben verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen in
der Prozessführung für Zweckverbände, Städte und Gemeinden.
Dr. Ulrich Becker ist Herausgeber eines Kommentars zum Brandenburgischen Kommunalabgabengesetz und hält regelmäßig Seminare im kommunalen Abgabenrecht.
Öffentliches Bau-, Planungs- und Denkmalschutzrecht
Wir beraten Gemeinden und Planungsbüros bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen sowie dem Abschluss städtebaulicher Verträge. Wir prüfen, ob ein Grundstück aufgrund seiner örtlichen Lage als Bauland zu qualifizieren ist und klären, ob die Voraussetzungen für ein konkretes Bauvorhaben gegeben sind und wie sich bauordnungsrechtliche Probleme lösen lassen. Dabei suchen wir stets die Kooperation mit den Genehmigungsbehörden. Wenn nötig, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten bundesweit vor den Verwaltungsgerichten. Ein Schwerpunkt von
Dr. Reni Maltschew liegt in der Beratung von Gemeinden bei der Bauleitplanung. Wir begleiten des gesamte Verfahren, bereiten Beschlussvorlagen für die Gremien vor und überprüfen die Abwägungsvorschläge vor dem Satzungsbeschluss auf ihre Rechtssicherheit.
Die von uns betreuten Vorhaben liegen hauptsächlich in Berlin und Brandenburg. Bundesweit werden wir bei Groß-, Siedlungs- und Einzelhandelsprojekten tätig. Wir beraten bei Bebauungsplan- und Planfeststellungsverfahren und verteidigen Genehmigungen gegen Klagen Dritter. Das gilt nicht nur, wenn Gebäude errichtet werden sollen, sondern auch, wenn eine Straße oder eine andere Infrastrukturmaßnahme Planungsgegenstand ist.
Raumordnungsrecht
Großvorhaben, wie beispielsweise der Bau eines neuen Wohngebietes oder die Errichtung von Windenergie- oder Photovoltaikanlagen, haben regelmäßig raumordnerische Bedeutung. Unsere Anwälte kennen diese Spezialmaterie aufgrund ihrer Erfahrung.
Dr. Reni Maltschew vertritt Gemeinden und Planungsverbände in Normenkontrollverfahren vor den Oberverwaltungsgerichten. Einen Schwerpunkt dabei bilden Verfahren gegen die Ausweisung von Windeignungsgebieten in Regionalplänen. Wir betreuen Vorhabenträger in Zielabweichungsverfahren oder bei anderen Konflikten, die ihren Ursprung im
Raumordnungsrecht haben.
Umweltrecht
Eine fundierte und umfassende öffentlich-rechtliche Beratung von Unternehmen und Kommunen verlangt besondere Kompetenz im Umweltrecht.
Wir geben Antworten auf alle Fragen des klassischen anlagenbezogenen Umweltrechts (Altlasten, Wasser-, Immissionsschutzrecht) und beraten, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Bei sensiblen Vorhaben prüfen wir, ob sie mit dem Naturschutzrecht vereinbar sind und suchen gemeinsam mit dem Betreiber und der zuständigen Naturschutzbehörde Lösungen.
Subventionsrecht
Der Staat und die Europäische Union fördern wirtschaftliche Tätigkeit in vielfältiger Weise. Diese Markteingriffe werfen zahlreiche Rechtsfragen auf, sei es, dass Fördermittel verweigert werden, sei es, dass die Europäische Kommission der Gewährung widerspricht oder dass die Förderung aufgehoben wird und die Gelder zurückgezahlt werden müssen.
Oft ist bereits im Rahmen der Antragstellung zu klären - notfalls auch gerichtlich -, ob unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung ein Anspruch auf staatliche Förderung besteht. Wir begleiten Sie, wenn der Subventionsgeber verlangt, dass der Geförderte bestimmte rechtliche Anforderungen - z. B. vergabe-, umwelt- oder arbeitsrechtlicher Natur – einhält. Gleiches gilt, wenn Subventionen später zurückgefordert werden.
Mehrere unserer Anwälte sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht. Sie sind Autoren zahlreicher Fachpublikationen, halten regelmäßig Vorträge und veranstalten Workshops und Inhouse-Seminare.
Dr. Ulrich Becker ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses der Berliner Rechtsanwaltskammer.