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Es ist doch nur ein Spielzeugauto!
Als hätte der Opel-Blitz in letzter Zeit nicht genug gelitten. Die Adam Opel GmbH muss nun auch noch den Vertrieb von Spielzeugautos dulden, die als verkleinerte Nachbildung der Originale den bekannten Opel-Blitz am Kühlergrill tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 88/08 - entschieden.


Doppelt hält besser - zumindest bei Kaufleuten
Vereinbaren Kaufleute individualvertraglich eine so genannte "doppelte" Schriftformklausel, kann diese nicht mündlich abbedungen werden. Diese ständige Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 17. September 2009 - I ZR 43/07 - bestätigt.

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