Unter dem Titel "Abmahnung - Blaues Auge oder Beinbruch? Die missbräuchliche Verfolgung von Unterlassungsansprüchen" ist ein Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. Renner in der Internetpublikation Humboldt Forum Recht erschienen.
07. April 2009.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen erfreuen sich großer Beliebtheit.
Getragen werden sie bei weitem nicht immer von dem Gedanken, einen
fairen Wettbewerb zu fördern. Häufig dienen Abmahnungen dem Erzielen
von Anwaltsgebühren. Dem können einerseits schlichte pekuniäre
Interesse zugrunde liegen, etwa wenn der Abmahnende selbst an den
Kosten seines Anwalts beteiligt ist oder wenn der Anwalt ein
Nebengewerbe betreibt, um dann für dieses Mitbewerber im eigenen Namen
abmahnen zu können. Andererseits können Abmahnungen auch ein –
unsauberes – Mittel des Wettbewerbs sein, indem nämlich der Konkurrent
durch möglichst hohe Kosten geschädigt wird.
Der Beitrag
beschäftigt sich mit derartigen Fällen missbräuchlicher Abmahnungen und
deren Folgen. Da die Missbräuchlichkeit sich für einen Abgemahnten
häufig nicht erschöpfend darlegen lässt, weil ihm die nötigen
Hintergrundinformationen zur Abmahntätigkeit des
Unterlassungsgläubigers fehlen, geht es vor allem um die Frage, welche
Indizien für einen Missbrauch sprechen. Neben der Darstellung der
zahlreichen dazu ergangenen Entscheidungen geht der Beitrag der Frage
nach, welche Möglichkeiten es gibt, den Abmahnmissbrauch einzudämmen.
Der Beitrag ist veröffentlicht in
HFR 2009, 140 ff.