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OVG Berlin-Brandenburg: Doppelhaus setzt auch Maßstab für Einfamilienhäuser

Im unbeplanten Innenbereich gilt: Rahmensetzend für Einfamilienhäuser ist im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB auch ein Doppelhaus.

20. Mai 2007.  Mit Beschuss vom 29.12.2006 (OVG 10 N 32.05) hat das Oberverwaltungsgericht in einem Verfahren über die Zulassung der Berufung unter anderem entschieden, dass ein Einfamilienhaus auch dann im unbeplanten Innenbereich zulässig ist, wenn es zwar größer als die in der näheren Umgebung vorhandenen Einfamilienhäuser ist, aber innerhalb des Rahmens bleibt, der durch vorhandene Doppelhäuser gezogen wird. LVHM hat in dem Verfahren den Bauherren vertreten und die Baugenehmigung erfolgreich gegen eine Nachbarklage verteidigt.

Das Gericht schreibt hierzu:

"Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat (...), ist bei der Beurteilung der Umgebungsbebauung in erster Linie auf solche Maße abzustellen, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und anhand derer sich die vorhandenen Gebäude in der näheren Umgebung leicht in Beziehung zueinander setzen lassen (BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18.92, BVerwGE 95, 277). Dem entspricht es, unabhängig von Grundstücksgrenzen ein optisch als einheitliches Bauwerk in Erscheinung tretendes Doppelhaus als einen maßstabsbildenden Baukörper in den Blick zu nehmen."

Der Beschluss setzt konsequent die jüngere Rechtsprechung des OVG fort, nach der es bei der Frage, ob sic h ein neues Bauwerk in die nähere Umgebung einfügt, grundsätzlich auf die äußeren Abmessungen (Kubatur) ankommt. Dies ist nun erstmals ausdrücklich auch für Doppelhäuser auf getrennten Grundstücken klargestellt.

Anwälte unserer Kanzlei beraten und vertreten seit über 10 Jahren Bauherren in Berlin, Brandenburg und bundesweit in Fragen des öffentlichen Baurechts.
Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen Rechtsanwältin Dr. Reni Maltschew.


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