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Erschließungsbeitragsrecht: Bundesverwaltungsgericht lässt Revision zu

Das Bundesverwaltungsgericht wird einen Fall entscheiden, in dem ein im Alleineigentum stehendes Hinterliegergrundstück von der beitragspflichtigen Straße durch ein schmales Anliegergrundstück getrennt wird, welches im Miteigentum einer weiteren Person steht.

03. Februar 2009.  Es ist bislang ungeklärt, ob das Hinterliegergrundstück heran zu ziehen ist, denn wegen des „bloßen“ Miteigentums an Anliegergrundstück liegt es nicht in der Hand des Hinterliegers allein, den Zugang zur Straße zu nehmen. Die Kommune hatte das Grundstück mit veranlagt, denn es war einheitlich zu Wohnzwecken genutzt und hatte zur Straße hin ein Tor im Zaun. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte der Klage der Eigentümer stattgegeben und die Revision nicht zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun der von unserer Kanzlei erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben (Beschluss vom 5. Januar 2009, Az: BVerwG 9 B 54.08), so dass mit einer klärenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu rechnen ist.


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