Erschließungsbeitragsrecht: Bundesverwaltungsgericht lässt Revision zu
Das Bundesverwaltungsgericht wird einen Fall entscheiden, in dem ein im Alleineigentum stehendes Hinterliegergrundstück von der beitragspflichtigen Straße durch ein schmales Anliegergrundstück getrennt wird, welches im Miteigentum einer weiteren Person steht.
03. Februar 2009.
Es ist bislang ungeklärt, ob das Hinterliegergrundstück
heran zu ziehen ist, denn wegen des „bloßen“ Miteigentums an Anliegergrundstück
liegt es nicht in der Hand des Hinterliegers allein, den Zugang zur Straße zu
nehmen. Die Kommune hatte das Grundstück mit veranlagt, denn es war einheitlich
zu Wohnzwecken genutzt und hatte zur Straße hin ein Tor im Zaun. Das OVG
Berlin-Brandenburg hatte der Klage der Eigentümer stattgegeben und die Revision
nicht zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun der von unserer Kanzlei erhobenen
Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben (Beschluss vom 5. Januar 2009, Az:
BVerwG 9 B 54.08), so dass mit einer klärenden Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts zu rechnen ist.