Home     Impressum
Fremdes Kennzeichen in Metatags verletzt Markenrecht
BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 – I ZR 183/03

Der BGH hat am 18. Mai 2006 entschieden, dass es eine Kennzeichenverletzung darstellt, wenn der Inhaber einer Internetseite ein fremdes Kennzeichen als Metatag verwendet.

03. Januar 2007.  Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Verwendung des Unternehmenskennzeichens „Impuls“ in den Metatags einer Internetseite untersagt werden kann. Das OLG Düsseldorf  hatte diese Frage in der Berufungsinstanz mit der Begründung verneint, es fehle mangels eines für den Internetnutzer wahrnehmbaren Vorgangs an einer kennzeichenmäßigen Verwendung. Die angesprochenen Verkehrskreise bildeten ihre Vorstellung von der Kennzeichnung anhand des für sie wahrnehmbaren Teils einer Internetseite. Eine wettbewerbsrechtliche Irreführung oder Belästigung scheide aus, weil der Nutzer daran gewöhnt sei, in Suchmaschinen mit einer Vielzahl von Ergebnissen konfrontiert zu sein, die ihn nicht interessierten oder nur entfernt mit dem Suchwort in Verbindung stünden.

Der BGH hat das Urteil aufgehoben und eine kennzeichenmäßige Verwendung bejaht. Das Gericht führt aus, die kennzeichenmäßige Nutzung lasse sich nicht mit dem Argument verneinen, die Metatags seien für den durchschnittlichen Nutzer nicht wahrnehmbar. Der Nutzer bediene sich einer technischen Einrichtung, um das Internet nach einem bestimmten Wort zu durchsuchen. Schließe die Suchmaschine den nicht sichtbaren Teil der Seite in die Suche ein, würden auch die Seiten aufgelistet, die das Suchwort im nicht sichtbaren Teil der Seite enthielten. Dass das Suchwort nicht angezeigt werde, sei nicht relevant. Maßgeblich sei vielmehr, dass mit Hilfe des Suchworts das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst und der Nutzer auf eine Seite geführt werde. Das Suchwort diene damit dazu, den Nutzer auf das werbende Unternehmen und sein Angebot hinzuweisen.


Mit dieser Entscheidung beschäftigt sich ein Beitrag von Dr. Cornelius Renner, der Sie auch zum diesem Thema berät, in WRP 2007, 49.


Telefon +49 (0) 30 2094 2740
Telefax +49 (0) 30 2094 2777
E-Mail office@loh.de