LG Berlin: Kopieren von Werbetexten und News im Internet kann Urheberrecht verletzen.
Das Landgericht Berlin hat einer Anwaltskanzlei aus Norddeutschland durch eine einstweilige Verfügung vom 2. August 2007 - 16 O 533/07 - untersagt, Werbetexte und News des Internetauftritts www.lvhm.de zu kopieren.
19. Oktober 2007.
Die Antragsgegnerin hatte auf ihrem Internetauftitt zahlreiche
Werbetexte unter anderem für die Rechtsberatung im Arbeitsrecht,
Wettbewerbsrecht und zur Anwerbung neuer juristischer Mitarbeiter
sowie zwei News, unter anderem zu Abfindungszahlungen bei Kündigungen,
veröffentlicht, die fast wörtlich von den Seiten der Kanzlei LOH Rechtsanwälte (noch firmierend unter Loh von
Hülsen Michael - www.lvhm.de -) übernommen waren.
Das Landgericht untersagte die Verwendung und führt zu der Frage, ob die Texte vom Urheberrecht geschützt sind, aus:
"Die
Texte genießen nach den Grundsätzen der kleinen Münze den Schutz des
Urheberrechts, weil sie individuelle geistige Schöpfungen darstellen.
Sie heben sich aufgrund ihrer Stoffsammlung und -anordnung vom üblichen
Schaffen ab." .
Den Beschluss im Volltext finden Sie
hier.