LG Hamburg: Forenbetreiber haftet für fremde Inhalte
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 27. April 2007 - 324 O 600/06 - entschieden, dass der Betreiber eines Internetforums auch für fremde rechtswidrige Inhalte haftet.
11. Mai 2007.
Das Gericht führt aus, der Forenbetrieber sei auch hinsichtlich der von Dritten eingestellten Inhalte Störer. Für die Störereigenschaft reiche bereits das Verbreiten eines fremden Textes aus. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Forenbetreiber von den rechtswidrigen Inhalten Kenntnis habe. Auch eine pauschale Distanzierung reiche nicht aus. Allenfalls eine auf die konkreten Inhalte bezogene Distanzierung könne ihn von der Haftung befreien.