Landgericht München: Kein Anspruch auf Freigabe der Domain neu.eu
Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 27. Februar 2007 - 9HK O 17901/06 - entschieden, dass der neu.de GmbH kein Anspruch auf Freigabe der Domain neu.eu zusteht.
27. März 2007.
Die Klägerin hat Rechte an der .eu-Domain aus zwei Wort-/Bildmarken sowie aus ihrer geschäftlichen Bezeichnung geltend gemacht, nachdem die Beklagte die Domain neu.eu registriert hatte.
Das Landgericht München hat dazu ausgeführt, die Marken der Klägerin würden durch ihre Bildbestandteile und nicht durch das Wort "neu" geprägt. Das Wort "neu" weise nicht die erforderliche Unterscheidungskraft auf. Zudem bestehe ein Freihaltebedürfnis. Schließlich fehle es auch an einer Verwechslungsgefahr.
Das Gericht hat auch einen Anspruch aus wettbewerbsrechtlichen Vorschriften (§ 4 Nr. 10 UWG) verneint. Eine gezielte Behinderung könne nicht vorliegen, da die Kunden, die dem Angebot der Beklagten folgten, wegen der Verwendung des allgemeinen Begriffs "neu" noch nicht der Klägerin zuzuordnen seien.