OLG Düsseldorf: Verwendung der Domain www.peugeot-tuning.de durch Dritten Markenverletzung
Das OLG Düsseldorf hat einem Tuning-Dienstleister mit Urteil vom 21. November 2006 - I-20 U 241/05 - untersagt, die Domain peugeot-tuning.de zu verwenden.
27. April 2007.
Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage in der Vorinstanz noch abgewiesen. Es hatte ausgeführt, die für die Markenverletzung erforderliche kennzeichenmäßige Nutzung liege nicht vor. Der Beklagte nutze die Marke lediglich als Beschreibung für die von ihm angebotenen Dienstleistungen.
Dies sah das OLG anders. Es führt aus:
"Entgegen der Ansicht des Beklagten wird der angesprochene Durchschnittsverbraucher die Verwendung des einzigen unterscheidungskräftigen Bestandteils innerhalb der Domain des Beklagten "Peugeot", eines als Unternehmenskennzeichen und Marke auch in Deutschland bekannten, wenn nicht berühmten Zeichens, dahin verstehen, dass unter der so bezeichneten Internetadresse Tuning-Dienstleistungen von "Peugeot" oder von einem von der Muttergesellschaft oder der Klägerin selbst hierzu autorisierten Unternehmen angeboten werden."
Das OLG schloss auch eine Anwendung des § 23 Nr. 3 MarkenG aus. Danach ist zwar die Nutzung einer Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware zulässig. Nach dieser Vorschrift ist es einem Ersatzteillieferanten grundsätzlich auch erlaubt, auf die Verwendbarkeit der angebotenen Waren für Waren einer bestimmten Marke hinzuweisen. Die Nutzung muss sich aber im Rahmen des Erforderlichen halten. Diese Voraussetzung verneinte das OLG Düsseldorf mit der Begründung, der Beklagte hätte eine andere Gestaltung wählen können, bei der deutlich werde, dass die Dienstleistung nicht von der Markeninhaberin selbst angeboten werde, etwa durch den Zusatz "Tuning v o n Peugeot-Fahrzeugen".