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OLG Dresden: Keyword Advertising mit fremden Kennzeichen verletzt Markenrecht

Nach dem OLG Braunschweig (Beschluss vom 05.12.2006 - 2 W 23/06) hat nun ein zweites Oberlandesgericht einen Verstoß gegen das Markenrecht angenommen, wenn der Betreiber einer Internetseite in AdWords-Anzeigen der Suchmaschine Google fremde Kennzeichen verwendet.

15. März 2007.  Das Gericht führt aus in seinem Urteil vom 9. Januar 2007 - 14 U 1958/06 - aus, die Verwendung in den AdWords-Anzeigen sei eine kennzeichenmäßige Verwendung, weil die Suchmaschine veranlasst werde, die Anzeige desjenigen, der das Keyword gebucht habe, bei Eingabe des Kennzeichens anzuzeigen. Der Werbende mache sich damit die "Kraft der Marke" zunutze.

Das OLG Dresden stützt sich unter anderem darauf, dass der Bundesgerichtshof erst kürzlich die Frage bejaht hat, ob die Verwendung fremder Kennzeichen im unsichtbaren Teil einer Internetseite, den Metatags, eine Kennzeichenverletzung darstellt (Urteil vom 18. Mai 2006 – I ZR 183/03). Demgegenüber hat das OLG Düsseldorf auch nach der Entscheidung des BGH in einem Urteil vom 23. Januar 2007 - I 20 U 79/06 - eine Markenverletzung durch die Verwendung fremder Kennzeichen beim Keyword Advertising verneint.

Mit dem Thema „Metatags und Keyword Advertising mit fremden Kennzeichen im Marken-und Wettbewerbsrecht“ beschäftigt sich auch ein Beitrag von Dr. Cornelius Renner in der Zeitschrift WRP 2007, 49.


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