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KG: Auch der Inhalt eines privaten Gutachtens kann einem Urteil zugrunde gelegt werden, wenn das Gutachten nachvollziehbar ist.

Das Kammergericht hat eine Rechtsprechung des LG Berlin bestätigt, wonach ein Privatgutachten zwar kein Beweismittel im Sinne der ZPO ist, sondern Parteivorbringen.

17. November 2009.  Auch dieses Parteivorbringen gilt aber als zugestanden, wenn dagegen keine substanziierten Einwendungen erhoben werden. Auf diese Rechtsfolge muss ein Gericht nicht hinweisen. Wenn das Gutachten verständlich ist, bedarf es auch keiner besonderen Sachkunde des Gerichts. Eine Besprechung der Entscheidung von Rechtsanwalt Dr. Cornelius Pfisterer wurde bei ibr-online veröffentlicht. Den Artikel finden Sie hier.


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