"akut" = Schnelle Hilfe gegen Sodbrennen?
Die Bezeichnung "akut" für ein Medikament gegen Sodbrennen unter der Bezeichnunng "O... akut", das erst nach 1,5 Stunden wirkt, bereitete einem Wettbewerbsverband Bauchschmerzen. Zu Unrecht, wie jetzt das OLG München (Urt. v. 25.2.2010 - 29 U 5347/09) entschied.
10. Mai 2010.
Der Wettbewerbsverband hielt die Bezeichnung für irreführend und damit wettbewerbswidrig, weil der Verbaucher annehme, dass das Medikament schnell wirke. Dies sei aber nicht der Fall, wenn die Symptome erst nach 1,5 Stunden gelindert würden.
Das OLG München sah in der Bezeichnung dagegen keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Es ging davon aus, dass die Bezeichnung nur suggeriere, dass das Medikament bei unvermittelt auftretenden, starken Beschwerden anzuwenden sei.