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Bundesarbeitsgericht kippt den Grundsatz der Tarifeinheit

Das Bundesarbeitsgericht hat am 23. Juni 2010 – Az. 10 AS 2/10 – beschlossen, dass in einem Betrieb mehrere Tarifverträge nebeneinander gelten können.

24. Juni 2010.  Zukünftig können demnach für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art unterschiedliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen. Damit erhöht sich nicht nur der Verwaltungsaufwand für die Arbeitgeber. Vielmehr besteht auch die Gefahr, dass vermehrt kleinere Einzelgewerkschaften für die von ihnen vertretenen Arbeitnehmer eigene Tarifverhandlungen führen wollen und die Unternehmen durch den Zeitaufwand, aber auch das steigende Risiko von Streiks gelähmt werden. Vertreter von CDU, FDP aber auch der SPD fordern bereits eine Grundgesetzänderung, um dieser Gefahr entgegenzuwirken.


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