Urteil des OVG Berlin-Brandenburg im Sanierungsrecht zum Ausgleichsbetrag
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 5. November 2009 (OVG 2 B 7.07) seine Rechtsprechung zu sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen fortentwickelt.
15. Juli 2010.
Wie auch bereits in früheren Entscheidungen hat das OVG Berlin-Brandenburg festgestellt, dass es sich bei der Multifaktorenanalyse (sog. Zielbaummethode) um eine prinzipiell geeignete Bewertungsmethode zur Ermittlung des sanierungsunbeeinflussten Anfangswertes handelt. Dieses Verfahren kommt im Land Berlin zumeist zur Anwendung, da die Anfangswerte in der Regel nicht im sog. Vergleichswertverfahren festgestellt werden können.
Im vom Oberverwaltungsgericht entschiedenen Fall machte der Grundstückseigentümer geltend, dass eine Minderung des Ausgleichsbetrages erfolgen müsse, da eine Beeinträchtigung der zulässigen Nutzbarkeit seines Grundstückes aus einer bestehen bleibenden Bebauung auf dem Grundstück gegeben sei. Das Oberverwaltungsgericht stellt in dem Urteil allerdings klar, dass die Vorschrift des § 28 Abs. 3 Satz 2 WertV dann nicht greift, wenn auf dem Grundstück schon im Ausgangszustand vor der Sanierung die zulässige Nutzung nicht ausgeschöpft war. Mit anderen Worten: Eine Minderung kommt nach Auffassung des OVG Berlin-Brandenburg nur dann in Betracht, wenn ein sanierungsbedingter Vorteil nicht realisiert werden kann.
Wenn Sie weitere Fragen zu Ausgleichsbeträgen in Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten haben, können Sie sich gerne an Frau Dr. Swenja Rieck oder Herrn Dr. Ulrich Becker wenden.