23. Februar 2011 | Thema: Verwaltung
Becker neuer Verfassungsrichter
Dr. Ulrich Becker (Kanzlei „LOH Rechtsanwälte“) ist neuer Verfassungsrichter in Brandenburg.
Der parteilose 46-Jährige wurde am Vormittag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der Landtagsabgeordneten gewählt. Die Ernennung und Vereidigung vor dem Landtag erfolgt am morgigen Donnerstag. „Ich freue mich sehr auf diese außerordentlich reizvolle Aufgabe“, sagte Becker nach Bekanntwerden des Ergebnisses.Becker hat sein Studium der Rechtswissenschaften und die Referendarausbildung in Würzburg, Genf, Freiburg und Berlin absolviert. Er promovierte bei Prof. Dr. Würtenberger zum Thema: „Das Menschenbild des Grundgesetzes in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“. Becker ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Mitglied des Fachanwaltsausschusses der Berliner Anwaltskammer. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Finanzrecht der Kommunen, insbesondere das Beitrags- und Gebührenrecht, das Kommunal- und Verfassungsrecht sowie das Öffentliche Baurecht. Becker ist u.a. Mitautor des Kommentars zum Kommunalabgabenrecht Brandenburg. Er berät überwiegend Städte, Gemeinden und Zweckverbände in Brandenburg.




