25. Oktober 2011 | Thema: Medien
BGH konkretisiert Prüfungspflichten des Hostproviders
Der BGH hat mit Urteil vom 25. Oktober 2011 – VI ZR 93/10 – zu den Prüfungspflichten einer Blog-Plattform Stellung genommen.
Danach muss der Hostprovider die bei ihm veröffentlichten Inhalte nicht vorab prüfen. Kommt es zu einer Beanstandung durch einen von den Inhalten Betroffenen, ergeben sich aber bestimmte Prüfungspflichten. Näheres dazu unter medienrecht-blog.com.


