25. Juli 2011 | Thema: Wettbewerb & Marken
BGH: Nutzung fremder Marke als Keyword für AdWords-Werbung zulässig
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 13. Januar 2011 (I ZR125/07), dessen Entscheidungsgründe nun vorliegen, die Nutzung fremder Marken als Schlüsselwörter für Keyword-Werbeanzeigen für zulässig erklärt.
Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für den Online-Werbemarkt haben, da sich die Entscheidung des BGH wie wie ein Freifahrtschein für das Keword-Advertising mit fremden Marken liest. Mehr zu der Entscheidung und zu der Frage, warum in dieser Sache immer noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, gibt es auf medienrecht-blog.com


