25. Juli 2011 | Thema: Wettbewerb & Marken

BGH: Nutzung fremder Marke als Keyword für AdWords-Werbung zulässig

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 13. Januar 2011 (I ZR125/07), dessen Entscheidungsgründe nun vorliegen, die Nutzung fremder Marken als Schlüsselwörter für Keyword-Werbeanzeigen für zulässig erklärt.

Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für den Online-Werbemarkt haben, da sich die Entscheidung des BGH wie wie ein Freifahrtschein für das Keword-Advertising mit fremden Marken liest. Mehr zu der Entscheidung und zu der Frage, warum in dieser Sache immer noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, gibt es auf medienrecht-blog.com

<<< zurück
Ansprechpartner
Alexander Frisch
Alexander Frisch
Rechtsanwalt
Weitere Informationen...
Dr. Cornelius Renner
Dr. Cornelius Renner
Rechtsanwalt
Weitere Informationen...

Weitere News zum Thema Wettbewerb & Marken
Gesetz zur Button-Lösung tritt am 1. August 2012 in Kraft

mehr...


Neue Urteile zur Providerhaftung

mehr...