23. Mai 2011 | Thema: Wettbewerb & Marken
BGH setzt Duftmarke
23. Mai 2011.
Seit Jahren wehren sich die Hersteller und Verkäufer der Luxusparfüms gegen den Vertrieb solcher Parfümimitate. Der BGH hat nun in einem Urteil vom 5. Mai 2011 (I ZR 157/09) entschieden, dass der Handel mit Markenparfümimitaten nicht als unlautere vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG untersagt werden kann, wenn keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt, sondern lediglich Assoziationen an die Originale geweckt werden.
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