23. Mai 2011 | Thema: Wettbewerb & Marken

BGH setzt Duftmarke

 

Seit Jahren floriert der Handel mit so genannten Markenparfümimitaten. Dabei handelt es sich um Duftwässerchen, die vom Duft, der Bezeichnung und der Aufmachung den hochpreisigen Parfüms der bekannten Marken mehr oder weniger stark ähneln.

23. Mai 2011.

Seit Jahren wehren sich die Hersteller und Verkäufer der Luxusparfüms gegen den Vertrieb solcher Parfümimitate. Der BGH hat nun in einem Urteil vom 5. Mai 2011 (I ZR 157/09) entschieden, dass der Handel mit Markenparfümimitaten nicht als unlautere vergleichende Werbung nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG untersagt werden kann, wenn keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt, sondern lediglich Assoziationen an die Originale geweckt werden.

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