21. Februar 2012 | Thema: Medien

BGH: Kein absolutes Recht an einem Domainnamen

Der Inhaber einer bei der DENIC registrierten Domain hat zwar kein absolutes, also gegen jedermann wirkendes, Recht an dem Domainnamen. Trotzdem kann er von demjenigen, der anstatt seiner in der WHOIS-Datenbank als Domaininhaber geführt ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, die Einwilligung in die Änderung der Datenbank verlangen.

 

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Dr. Cornelius Renner
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