21. Februar 2012 | Thema: Medien
BGH: Kein absolutes Recht an einem Domainnamen
Der Inhaber einer bei der DENIC registrierten Domain hat zwar kein absolutes, also gegen jedermann wirkendes, Recht an dem Domainnamen. Trotzdem kann er von demjenigen, der anstatt seiner in der WHOIS-Datenbank als Domaininhaber geführt ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, die Einwilligung in die Änderung der Datenbank verlangen.
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