6. Dezember 2011 | Thema: Wettbewerb & Marken

BGH zur rechtserhaltenden Markennutzung

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union in zwei Verfahren Fragen zur rechtserhaltenden Benutzung von Marken zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Kläger in einem Verfahren ist Levi Strauss & Co. Der Jeanshersteller ist Inhaber verschiedener nationaler und internationaler Marken unter anderem der folgenden für Hosen eingetragenen Gemeinschaftsbildmarke:

Der BGH hat dem EuGH mit Beschluss vom 24. November 2011 – I ZR 206/10 – Stofffähnchen II - jetzt die Frage vorgelegt, ob es eine rechtserhaltende Benutzung der Marke darstellt, wenn die Marke nur in abgewandelter Form genutzt wird, nämlich mit dem Schriftzug Levi’s auf dem roten Fähnchen.

Der BGH hat dem EuGH jetzt die Frage vorgelegt, ob es eine rechtserhaltende Benutzung der Marke darstellt, wenn die Marke nur in abgewandelter Form genutzt wird, nämlich mit dem Schriftzug Levi’s auf dem roten Fähnchen.

Mehr dazu unter medienrecht-blog.com.

Autor: Dr. Cornelius Renner

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