24. November 2011 | Thema: Medien
Constantin Filmverleih scheitert vor dem OLG München
Der Constantin Filmverleih ist eiskalt von einem Urteil des OLG München (Az.: 29 U 3496/11) erwischt worden: Das Unternehmen hatte mit einer einstweiligen Verfügung versucht, das Internet-Videoportal YouTube zur Herausgabe der Daten eines Nutzers zu bewegen, der sechs Sequenzen des von Constantin vertriebenen Comic-Films “Werner Eiskalt” auf der Plattform eingestellt hatte.
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