öffentlich-rechtliche körperschaften
Unsere Anwälte betreuen bereits seit vielen Jahren öffentlich-rechtlichen Körperschaften, insbesondere Bundes-und Landesministerien, Landkreise, Städte, Kommunen und Zweckverbände.
Dr. Ulrich Becker betreut eine Vielzahl von Körperschaften in Brandenburg. Er ist mit dem Landesrecht bestens vertraut.
Für Bundes-und Landesministerien fertigen wir umfangreiche und komplexe Gutachten.
Unsere öffentlich-rechtlichen Mandanten beraten wir insbesondere im Erschließungsbeitragsrecht, im Abgabenrecht, im Planungs- und Raumordnungsrecht, im öffentlichen und privaten Baurecht und im Arbeitsrecht.
Im Arbeitsrecht kennen wir die für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber wichtigen Besonderheiten, insbesondere die Tarifverträge, die speziellen Fragen des Befristungsrechts und das Personalvertretungsrecht.








