vertragsrecht und mietrecht
Unsere grundstücksrechtliche Beratung umfasst den gesamten “Zyklus” einer Immobilie vom Kauf bis zur Vermarktung – sei es durch Vermietung oder Weiterverkauf. Hochkomplexe Finanzierungskonstruktionen sind für unsere Anwälte eine besondere Herausforderung. Sie formulieren Verträge für das Facility-Management sowie Pacht- und Mietverträge. In allen diesen Bereichen sind wir für unsere Mandanten sowohl beratend als auch forensisch tätig.
Insbesondere vertreten wir Mieter und Vermieter von Gewerbeimmobilien bei Streitigkeiten um die Beendigung des Mietverhältnisses.
Olaf Gratzke vertritt seit mehreren Jahren Projektentwickler, Immobiliendienstleister, Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen und verfügt über umfassende Erfahrung bei deren Beratung und Vertretung.

