presserecht
Die Darstellung von Unternehmen in den Medien ist für deren Erfolg von großer Bedeutung. Zu unseren Kernkompetenzen gehört es, die Reputation von Wirtschaftsunternehmen zu schützen und bei negativer Presseberichterstattung zu verteidigen. Wir beraten vorbeugend bei drohender negativer Berichterstattung und unterstützen Unternehmen, juristisch saubere Stellungnahmen gegenüber Journalisten zu fertigen.
Falls eine falsche Berichterstattung droht, stellen wir vorab den Sachverhalt gegenüber der Presse richtig und drohen für den Fall der Berichterstattung an, Ansprüche geltend zu machen. Nach Veröffentlichung sorgen wir für die Beseitigung unrichtiger Tatsachen aus dem Internet und gegebenenfalls für den Abdruck oder die Ausstrahlung einer Gegendarstellung oder Berichtigungserklärung.
Zudem setzen wir, wenn möglich, Ansprüche auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens durch.
Für Medienunternehmen verteidigen wir die Berichterstattung gegen Angriffe und wehren presserechtliche Ansprüche ab.
Dr. Cornelius Renner verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Beratung und Prozessführung im Presserecht. Er ist mit Mitautor des Praxishandbuchs Medienrecht und kommentiert dort die presserechtlichen Ansprüche und den Bildnisschutz. Zudem ist er Lehrbeauftragter an der Humboldt Universität zu Berlin und hält dort unter anderem Vorlesungen zum Presserecht für angehende Fachanwälte im Urheber- und Medienrecht.


