erbrecht

Was die „Gründerväter“ der Bundesrepublik nach dem zweiten Weltkrieg aufgebaut haben, wird allmählich auf die nächste Generation vererbt. Wir beraten und vertreten bei der Nachfolgeplanung im privaten und unternehmerischen Bereich einen ganzheitlichen und umfassenden Ansatz, der über die reinen steuerlichen oder rechtlichen Aspekte der Vermögensnachfolge hinaus geht und die konkrete familiäre Situation und das soziale Umfeld unserer Mandanten berücksichtigt. Durch rechtzeitige Gestaltung und Planung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge werden Auseinandersetzungen um den Nachlass von vornherein vermieden.

In der klassischen Nachfolgeplanung beraten wir umfassend in allen erb-, gesellschafts-, familien- und schenkungsrechtlichen Fragestellungen. Da wir uns auf unsere Kernkompetenzen beschränken, arbeiten wir in allen steuerrechtlichen Fragen mit spezialisierten Steuerberatungs- und Wirtschaftprüfungsgesellschaften zusammen.

 

 

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Dr. Ernesto Loh
Dr. Ernesto Loh
Rechtsanwalt und Notar
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