prozessvertretung
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind beim Landgericht Berlin zugelassen und können bei allen deutschen Landgerichten, Oberlandesgerichten, Arbeits- und Verwaltungsgerichten sowie dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesarbeitsgericht auftreten. Sie verfügen über eine langjährige Prozesserfahrung, auch bei der Betreuung großer und komplexer Rechtsstreitigkeiten. Daher werden wir mit der Prozessführung auch von Mandanten beauftragt, die sonst mit anderen Kanzleien zusammenarbeiten.
Die umfassende Erfahrung bei der Prozessführung hilft uns, Risiken und Unwägbarkeiten eines Prozesses vorher abzuschätzen und mit Ihnen zu besprechen. Wir erörtern die entstehenden Kosten und setzen sie zu den Erfolgsaussichten in eine Relation.
Mit Modellen der Prozessfinanzierung sind wir vertraut und klären, wenn es sich anbietet, mit den Anbietern die Möglichkeiten und Modalitäten einer Finanzierung.







