vertragsrecht und handelsrecht
Im Zivilrecht befassen wir uns vor allem mit dem allgemeinen Vertragsrecht, dem Vertriebsrecht, dem Factoringrecht und dem Leasing- und Franchiserecht.
Bei der Gestaltung von Verträgen helfen wir, die Haftungsrisiken kleinzuhalten und für angemessene Gewährleistungsbestimmungen zu sorgen.
Wir beraten bei der Gestaltung von AGB und bei komlexen Vertriebsverträgen. Im Vertriebsbereich schaffen wir angemessene Regelungen für die Zahlung von Provisionen, insbesondere für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.
Auch mit dem Handelsrecht sind wir gut vertraut. Dr. Anja Böckmann verfügt über langjährige Erfahrungen im Handelsvertreterrecht. Sie vertritt in diesem Bereich eine große Versicherung laufend bei Streitigkeiten mit ausgeschiedenen Handelsvertretern.







