vergaberecht
Der Staat ist der größte Auftraggeber in Deutschland. Bau- und Dienstleistungsunternehmen kommen daher fast zwangsläufig mit Vergaberecht in Berührung und müssen in einem komplexen Vergabeverfahren, das von zahlreichen europarechtlichen und nationalen Regelungen geprägt ist, den Überblick behalten. Unser Vergabeteam ist mit diesen Vorschriften ebenso vertraut wie mit der dazu ergangenen aktuellen Rechtsprechung.
Bieter haben einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Wir sichern Ihr Recht auf ein faires und transparentes Vergabeverfahren und zeigen Ihnen Ihre Rechtsschutzmöglichkeiten auf: vergaberechtliche Rügen im laufenden Verfahren, Überprüfungsanträge vor der Vergabe und gerichtliche Verfahren gegen die Erteilung des Zuschlages. Im Falle einer fehlerhaften Vergabe machen wir Ihre Schadensersatzansprüche geltend.
Für öffentliche Auftraggeber prüfen wir, ob eine Vergabepflicht überhaupt besteht und welches Ausschreibungsverfahren zu wählen ist. Wir begleiten das gesamte Ausschreibungsverfahren und vertreten unsere Mandanten vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten.
Vergaberecht erfordert oft kurzfristiges Handeln. Darauf sind wir eingerichtet.
Dr. Ulrich Becker und Ulf Beuermann verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Begleitung komplexer Vergabeverfahren.



