verwaltungsrecht
Deutschland ist ein hoch regulierter Wirtschaftsstandort. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Zu unseren Mandanten zählen zahlreiche Kommunen, andere Gebietskörperschaften sowie deren Unternehmen und Betriebe, die wir umfassend betreuen. Für Bundes- und Landesministerien sind wir als Gutachter tätig. Von unserer Arbeit für die öffentliche Hand profitieren auch unsere privaten Auftraggeber: Behörden sind für uns nicht Gegner im Papierkrieg, sondern Partner bei der Problemlösung.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf nahezu allen Gebieten des Verwaltungsrechts. Dazu gehören insbesondere das Bau-, Planungs- und Raumordnungsrecht, das Abgabenrecht und Kommunalrecht, das Umweltrecht, Verfassungsrecht sowie das Vergaberecht und Subventionsrecht, das Datenschutzrecht sowie das Beamtenrecht.
Mehrere unserer Anwälte sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht. Sie sind Autoren zahlreicher Fachpublikationen, halten regelmäßig Vorträge und veranstalten Workshops und Inhouse-Seminare. Dr. Ulrich Becker ist Richter des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg und Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses der Berliner Rechtsanwaltskammer.




