planungsrecht
Wir beraten Gemeinden und Planungsbüros bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen sowie dem Abschluss städtebaulicher Verträge. Wir prüfen, ob ein Grundstück aufgrund seiner örtlichen Lage als Bauland zu qualifizieren ist und klären, ob die Voraussetzungen für ein konkretes Bauvorhaben gegeben sind und wie sich bauordnungsrechtliche Probleme lösen lassen. Dabei suchen wir stets die Kooperation mit den Genehmigungsbehörden. Wenn nötig, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten bundesweit vor den Verwaltungsgerichten.
Ein Schwerpunkt von Dr. Reni Maltschew liegt in der Beratung von Gemeinden bei der Bauleitplanung. Wir begleiten des gesamte Verfahren, bereiten Beschlussvorlagen für die Gremien vor und überprüfen die Abwägungsvorschläge vor dem Satzungsbeschluss auf ihre Rechtssicherheit.
Die von uns betreuten Vorhaben liegen hauptsächlich in Berlin und Brandenburg. Bundesweit werden wir bei Groß-, Siedlungs- und Einzelhandelsprojekten tätig. Wir beraten bei Bebauungsplan- und Planfeststellungsverfahren und verteidigen Genehmigungen gegen Klagen Dritter. Das gilt nicht nur, wenn Gebäude errichtet werden sollen, sondern auch, wenn eine Straße oder eine andere Infrastrukturmaßnahme Planungsgegenstand ist.
Großvorhaben, wie beispielsweise der Bau eines neuen Wohngebietes oder die Errichtung von Windenergie- oder Photovoltaikanlagen, haben regelmäßig raumordnerische Bedeutung. Unsere Anwälte kennen diese Spezialmaterie aufgrund ihrer Erfahrung.
Dr. Reni Maltschew vertritt Gemeinden und Planungsverbände in Normenkontrollverfahren vor den Oberverwaltungsgerichten. Einen Schwerpunkt dabei bilden Verfahren gegen die Ausweisung von Windeignungsgebieten in Regionalplänen. Wir betreuen Vorhabenträger in Zielabweichungsverfahren oder bei anderen Konflikten, die ihren Ursprung im Raumordnungsrecht haben.

