29. November 2011 | Thema: Wettbewerb & Marken

LG Hamburg: Grundpreise bei eBay

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 24. November 2011 – 327 O 196/11 – entschieden, dass eBay Händler den so genannten Grundpreis, also den Preis je Mengeneinheit, nicht erst auf der eigentlichen Angebotsseite anzugeben haben, sondern schon in der Angebotsübersicht. Der Verbraucher solle die Preise verschiedner Angebote, so das Gericht, auch tatsächlich vergleichen können.

Mehr dazu unter medienrecht-blog.com.

<<< zurück
Ansprechpartner
Alexander Frisch
Alexander Frisch
Rechtsanwalt
Weitere Informationen...
Dr. Cornelius Renner
Dr. Cornelius Renner
Rechtsanwalt
Weitere Informationen...