29. November 2011 | Thema: Wettbewerb & Marken
LG Hamburg: Grundpreise bei eBay
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 24. November 2011 – 327 O 196/11 – entschieden, dass eBay Händler den so genannten Grundpreis, also den Preis je Mengeneinheit, nicht erst auf der eigentlichen Angebotsseite anzugeben haben, sondern schon in der Angebotsübersicht. Der Verbraucher solle die Preise verschiedner Angebote, so das Gericht, auch tatsächlich vergleichen können.
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