25. Juli 2011 | Thema: Medien
LG Hamburg untersagt Veröffentlichung eines bearbeiteten Fotos
Die Ehefrau eines berühmten Moderators hat erfolgreich gegen die Veröffentlichung eines Fotos geklagt, das vor der Veröffentlichung so bearbeitet worden, dass der Lidschatten der Klägerin deutlich intensiver als auf dem Originalfoto erschien.
Dadurch, so das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 27. Mai 2011 (324 O 648/10), habe sich das Erscheinungsbild der Klägerin und damit auch der Aussagegehalt des Bildes insgesamt verändert. Die Beklagte habe das Foto über eine rein reproduktionstechnisch bedingte und für den Aussagegehalt unbedeutende Veränderungen hinaus verändert, so dass die Bildaussage unzutreffend geworden sei und die Veröffentlichung des Fotos nicht mehr als von einer Einwilligung der Klägerin umfasst angesehen werden könne.
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