16. November 2011 | Thema: Medien

LG Köln: Kachelmann darf Foto eines wartenden Journalisten bei Twitter veröffentlichen

“Wie Du mir, so ich Dir” – das könnte sich Jörg Kachelmann gedacht haben, als er das Foto eines Journalisten, der in der Nähe seiner Wohnung auf ihn wartete, auf seinen Twitter-Account stellte. Der Journalist dagegen sah sich in seinem Recht am eigenen Bild verletzt und klagte gegen den Wettermoderator.

Das Landgericht Köln hat die Klage nun mit Urteil vom 9. November 2011 abgwiesen, da das Foto ein zeitgeschichtliches Ereignis erfasse und das Persönlichkeitsrecht des Journalisten nicht verletze.

Mehr zu der Entscheidung unter medienrecht-blog.de

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