21. Dezember 2011 | Thema: Wettbewerb & Marken
“Doppelt so schnell wie normales DSL”
Das OLG Köln hat mit Urteilen vom 16.12.2011 – 6 U 146/11 und 6 U 150/11 – einem Telekommunikationsanbieter untersagt, mit der Aussage “Doppelt so schnell wie normales DSL” für einen DSL 32.000 Anschluss zu werben. Das Gericht hält die Werbung für irreführend, weil es auch andere Anbieter gebe, die schnellere als DSL 16.000 Anschlüsse anböten. Daneben sei der Upload sogar langsamer als bei anderen Anbietern.
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