15. September 2010 | Thema: Verwaltung

OVG kippt Regionalplan Havelland-Fläming, Teilplan „Windenergienutzung“

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 14. September 2010 den Regionalplan Havelland-Fläming, sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ vom 2. September 2004 (Amtsblatt für Brandenburg 2008, 1127 ff.) zum zweiten Mal für unwirksam erklärt.

Geklagt hatten die vom Windeignungsgebiet „Nauener Platte“ betroffenen Gemeinden Brieselang und Wustermark sowie eine Grundstückseigentümerin und zwei Anlagenbetreiber, die an anderer Stelle in der Region Windenergieanlagen errichten wollen (Az.: OVG 2 A 1.10, OVG 2 A 2.10, OVG 2 A 3.10, OVG 2 A 4.10 und OVG 2 A 5.10).

Nach Verkündung des Urteils führte der 2. Senat zur Begründung aus, dass es dem Regionalplan Havelland-Fläming, sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“, an einem schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzept fehle. Die Grundlagen der Ausweisung der Windeignungsgebiete seien unklar. Tabu- und Restriktionskriterien seien nicht einheitlich angewendet worden. Der 5 km-Abstand zwischen Windeignungsgebieten sei – jedenfalls wie er im Regionalplan angewendet worden ist – ungeeignet, da die Kriterien für die Ausweisung eines Windeignungsgebietes unklar seien. FFH- und SPA-Gebiete seien bei der Planaufstellung nicht ausreichend berücksichtigt worden. Im Übrigen weise der Regionalplan diverse Widersprüche auf. Das Fehlen eines schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzeptes und die festgestellten Abwägungsfehler führen dazu, dass eine Planerhaltung vorliegend nicht in Betracht kommt. Da sich die Fehler auf den gesamten Plan beziehen, war dieser auch insgesamt für unwirksam zu erklären.

In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht zu einigen interessanten Fragen bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten Stellung genommen, zu denen bisher noch keine Rechtsprechung vorliegt. Bis zum Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe werden voraussichtlich noch einige Wochen vergehen. Sollten Sie Fragen zu den Konsequenzen aus dem Urteil haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Eine gemeinsame Presseerklärung der Gemeinden Wustermark und Brieselang, die von uns in dem Verfahren vertreten worden sind, finden Sie hier.

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