Beim Joggen tankt er neue Energie.

Dr. Ulrich Becker
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht | Partner bei LOH Rechtsanwälte

Dr. Ulrich Becker ist seit 1995 Rechtsanwalt und seit 2003 Partner in der Kanzlei. Von Februar 2011 bis Februar 2021 war er im Nebenamt Richter am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg. Er berät schwerpunktmäßig die öffentliche Hand (Kommunen, Landkreise und Ministerien) in kommunalrechtlichen, abgabenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen sowie zum Fördermittelrecht. Daneben verfügt er über breite Erfahrung im Straßenrecht.
Dr. Ulrich Becker referiert seit vielen Jahren zu abgabenrechtlichen Themen (u.a. zu Erschließungs- und Straßenbaubeiträge, sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen, Kreisumlagen) und ist Lehrbeauftragter für kommunales Abgabenrecht an den Brandenburgischen Kommunalakademie.
Er studierte in Würzburg, Genf und Freiburg, wo er 1994 auch promovierte. Seit 1998 führt er den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Sekretariat: Madeleine Druse
Expertise
Vita
  • geboren 1964 in Erlangen
  • Studium und Referendarausbildung in Würzburg, Genf, Freiburg und Berlin
  • 1994 Promotion zum Dr. jur. bei Prof. Dr. Würtenberger
  • 1995 Rechtsanwalt bei Dorn Krämer & Partner, Berlin
  • 1998 Rechtsanwalt bei Redeker Sellner Dahs & Widmaier, Berlin
  • seit Juni 2003 Partner bei LVHM*/LOH Rechtsanwälte

 

Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

* LVHM: Loh von Hülsen Michael
Vortragstätigkeit / Publikationen
  • Das Menschenbild des Grundgesetzes in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Diss.) 1996

  • Erschließungsbeitragsrecht in der kommunalen Praxis, 2004

  • Zweitwohnungssteuer: Neuere Rechtsprechung, LKV 1998, 13

  • Zur Entstehung einer öffentlichen Last im Erschließungsbeitragsrecht, BauR 1999, 1228

  • Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge- zur Auslegung von § 242 IX BauGB, LKV 1999, 489

  • Die Betriebsaufnahmegenehmigung nach § 3 EnWG im Gefüge des neuen Energiewirtschaftsrechts, RdE 2000, 7

  • Der Grundsatz der Erforderlichkeit im Erschließungsbeitragsrecht, BauR 2001, 1853

  • Gelungene Angleichung der Verhältnisse zwischen Ost und West? Zum Zeitpunkt der Entstehung sachlicher Beitragspflichten nach § 8 Abs. 7 Satz KAG NRW und § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg, KStZ 2001, 161

  • Zeitpunkt der Entstehung sachlicher Beitragspflichten im Anschlussbeitragsrecht, LKV 2001, 94 (gemeinsam mit Daniel Schiebold)

  • Überschuss- und Defizitausgleich bei der Kalkulation von Benutzungsgebühren nach § 6 Abs. 3 KAG Bbg, LKV 2002, 405

  • Der wirtschaftliche Grundstücksbegriff nach § 8 Abs. 2 KAG Bbg, LKV 2004, 53

  • Kommentierung von § 8 KAG (Anschluss- und Straßenbaubeiträge) in Becker u. a., KAG Brandenburg, Januar 2017

  • Plädoyer für die “Abschaffung” des Erschließungsbeitragsrechts, LKV 2011, 157 (gemeinsam mit Dr. Swenja Rieck)

  • Hilfreiche Rechtsprechung bei der Vereinfachung des Abgabenrechts? in Knopp/Knuth/Herrmann, Verwaltungsverfahren und -rechtsschutz im Kommunalabgabenrecht, 2011, S. 24-34

  • Erfahrungen mit Rekommunalisierungen in der Praxis in: Bauer/Büchner/Hajasch (Hrsg.), Rekommunalisierung öffentlicher Daseinsvorsorge, Potsdam, 1. Aufl. 2012, S. 49-58

  • Musterverfahren im kommunalen Abgabenrecht, LKV 2015, 256

  • Kommentierung von §§ 12 bis 14 KVerfBbg (öffentliche Einrichtungen, Anschluss- und Benutzungszwang; Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner, Einwohnerantrag) in Schumacher u. a., Kommunalverfassungsrecht Brandenburg

  • Wer gewinnt und wer verliert? – Anmerkungen zu Überlegungen, Straßenbaubeiträge abzuschaffen, LKV 2018, 265

  • Abschaffung der Straßenbaubeiträge: Der brandenburgische Weg, KStZ 2019, 162

  • Vertragliche Übertragung der Erschließung/Erhebungsverfahren/Rechtsschutz und weitere Kapitel in: Bitterwolf/Drescher/Thielmann, Handbuch Erschließung und Erschließungsbeitragsrecht, Wiesbaden, 1. Aufl. 2021

  • Mehrbelastungsausgleich für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Brandenburg, Wiesbaden, 1. Aufl. 2021

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News


Staat und Verwaltung VON Dr. Ulrich Becker
Staat und Verwaltung VON Dr. Ulrich Becker
Rückforderung von Corona-Hilfen – Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
Pflicht zur elektronischen Korrespondenz mit den Gerichten ab dem 1.1.2022 auch für Kommunen, Landkreise und Ministerien
Der Bund und die Länder haben in den letzten zwei Jahren eine Vielzahl von Hilfsprogrammen aufgelegt, um durch die Pandemie verursachte wirtschaftliche Notlagen von Privatpersonen oder wirtschaftlichen Unternehmen abzumildern. Kommt die Behörde, die die Hilfsgelder bewilligt hat zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Auszahlung der Hilfsgelder nicht gegeben waren, werden die gezahlten Beträge durch Verwaltungsakt zurückgefordert.
Ab dem 1.1.2022 trifft – neben den Rechtsanwälten – auch Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts die Pflicht, Schriftsätze an die Gerichte ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Das bestimmt § 130d ZPO. Die praktische Bedeutung dieser Gesetzesänderung ist nicht zu unterschätzen. Die Einreichung von vorbereitenden Schriftsätzen und Anträgen bzw. Erklärungen in Papierform (oder per Telefax) ist nicht mehr möglich; sie sind insbesondere auch nicht geeignet, gesetzliche oder gerichtlich gesetzte Fristen zu wahren. ...


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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich in einem Urteil vom 4. Februar 2020 (10 S 1082/19) zur grundsätzlichen Frage geäußert, welche Rechtschutzmöglichkeiten Gemeinden gegen Beanstandungen des...
Zu aktuellen Fragen des Erschießungsbeitragsrecht wird Rechtsanwalt Dr. Ulrich Becker im Mai 2021 auf zwei Fortbildungsveranstaltungen des Bundesverbandes Wohnung und Stadtentwicklung (vhw) referieren. 1.      Mittwoch,...


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Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung vom 29. März 2019 (BVerwG 9 C 4.18) mit der Frage zu befassen, ob dem Veranstalter eines Hochrisikospiels...


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