3. November 2010 | Thema: Verwaltung

Urteilsbegründung zur Unwirksamkeit des Regionalplans Havelland-Fläming, Teilplan „Windenergienutzung“

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Regionalplan Havelland-Fläming mit Urteil vom 14. September 2010 für unwirksam erklärt hatte, liegen nun auch die Entscheidungsgründe vor (Az.: OVG 2 A 1.10 bis OVG 2 A 5.10).

Das OVG führt unter anderem aus, welche konkreten Anforderungen an ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept und an die Nachvollziehbarkeit der Ausweisung von Windeignungsgebieten zu stellen sind. Im Einzelnen wird dargelegt, an welchen Abwägungsfehlern der Plan leidet und warum nach Auffassung des Gerichts ein hinreichendes Flächenpotenzial für die Windenergienutzung nicht sichergestellt ist.

Das Urteil kann als „wegweisend“ bezeichnet werden. In jedem Fall ist es lesenswert für alle, die im Bereich Windenergie tätig sind.

Urteilsbegründung

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